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BGH, 31.03.2020 - 5 StR 68/20 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revision als unbegründet
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.08.2019 - 3 StR 46/19
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sichere …
Auszug aus BGH, 31.03.2020 - 5 StR 68/20
Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 9. Dezember 2019 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Einziehungsentscheidung entfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 2019 - 3 StR 46/19); im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Beschuldigten ergeben.